STIMME von und für Minderheiten # 51
Verschleppte Geschichten: Arbeitsmigrationspolitik und koloniale Einschreibungen1
von Kien Nghi Ha
Die Geschichten und Konzepte zum grenzüberschreitenden Transfer von Arbeitskräften bewegen sich innerhalb eines Machtraums, der das ungleiche Verhältnis zwischen Peripherien und Metropolen widerspiegelt. In praktisch allen westlichen Staaten werden durch Arbeitsmigrationspolitik insbesondere People of Color2 strukturell diskriminiert. Da vor allem Menschen aus ehemals kolonialisierten oder randständigen Gesellschaften benachteiligt werden, ist zu analysieren, inwieweit diese Politik eine koloniale Aneignungsform darstellt.
|
In diesem Zusammenhang interessiert mich die Frage, wie postkoloniale Kritik unterschiedliche Zeitlichkeiten sowie innere und äußere Räume miteinander verknüpft. Durch diesen Perspektivwechsel können dominante Geschichtsbilder dekonstruiert und neue Fragestellungen entwickelt werden.3 (Spät-)koloniale Ausbeutung In diesem Rahmen stellt die Aneignung außer-europäischer Arbeitskräfte einen zentralen Bestandteil des modernen Kolonialisierungsprojektes dar. Entsprechend gehörten Sklaverei und forcierte Kontraktarbeit über Jahrhunderte hinweg als Massenphänomene zur kolonialen Normalität. Inzwischen haben sich diese Extremformen historisiert. Geblieben sind dagegen Arbeitsverhältnisse, die die gewaltförmige Verwertung des kolonisierten Körpers und seiner Produktivkraft erlauben. Oder unterscheidet sich die staatlich geförderte Ökonomie der Illegalisierung grundlegend von spätkolonialen Ausbeutungspraktiken? Lange Zeit verliefen Arbeitsmigrationen als raumgreifende Einbahnstraßen von den europäischen "Mutterländern" in die Kolonien, während die Unterworfenen innerhalb der Imperien zerstreut wurden. Durch koloniale Globalisierung wurden entfernte Räume, Kulturen und Geschichten in der Moderne untrennbar miteinander verkettet. Erst im Laufe der westeuropäischen Industrialisierung im 19. Jahrhundert verlagerte sich diese Richtung. Ursache war ein Wirtschaftswachstum, das nicht mehr mit einheimischen Kräften abgedeckt werden konnte.4 Um die nationale Machtposition im sich verschärfenden weltweiten Konkurrenzkampf westlicher Kolonialökonomien nicht zu gefährden, wurden ArbeitsmigrantInnen in die imperialen Zentren herangezogen. Durch Umkehrung der Migrationsrichtung fand eine Expansion diskriminatorischer Aneignungspraktiken nach innen statt. Die Zuwanderungssteuerung bewegt sich seither in einem Rahmen, der das Einverleiben subalterner "Humanressourcen" nationalökonomisch funktionalisiert und gleichzeitig mit rassistischen Abwehrdiskursen unterfüttert. Auf diese Weise sind marginalisierte MigrantInnen sowohl als Aneignungsobjekte wie als "Sündenböcke" nützlich. Phasen der Arbeitsmigrationspolitik Diese Konzeption staatlicher Arbeitsmigrationspolitik lässt sich grob in zwei Phasen untergliedern: Während im langen 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg die innereuropäische Semiperipherie als menschliches Ressourcenlager diente, wurde der Einzugsraum nach dem Zweiten Weltkrieg auf die post-/koloniale Welt ausgedehnt. Wie heute galt es auch damals, den ansteigenden Bedarf an leistungsfähigen Arbeitskräften möglichst billig zu befriedigen.5 So wurden die ArbeiterInnen aus dem "irischen Hinterhof" Englands seit den 1950er-Jahren durch Einwanderinnen und Einwanderer aus den karibischen und südasiatischen Domains ergänzt und in den am stärksten marginalisierten Bereichen auch ersetzt. Zur selben Zeit förderte Frankreich neben dem traditionellen Zuzug aus den weniger entwickelten Gebieten Spaniens und Italiens auch Einwanderung aus den frankophonen Gesellschaften Afrikas. Dagegen musste Deutschland während des Kalten Krieges auf seine angestammten Arbeitsmärkte in der osteuropäischen Semiperipherie verzichten und auf "Gastarbeiter" aus den Mittelmeer-Anrainerstaaten ausweichen. Durch die selbst entfachten Weltkriege hatte Deutschland zuvor sowohl seine Kolonien als auch die NS-Besetzungen "verspielt". Äußere und innere Kolonialisierung Nachdem die "verspätete" Kolonialnation 1884 ihre ersten "Schutzgebiete" im südlichen Afrika in Besitz nahm, begann Preußen vornehmlich polnische MigrantInnen im inneren Ausland unter Bedingungen zu beschäftigen, die selbst zeitgenössische Kommentatoren als ein "Dasein rechtloser Lohnsklaven" bezeichneten. Bis 1914 sollte das deutsche Kolonialkaiserreich hinter den USA zum weltweit zweitgrößten Importeur migrantischer Kräfte aufsteigen.6 Auch die Matrix und Logik der Gastarbeiterpolitik wurden durch einen kolonialen Blick geprägt. Selbst die gegenwärtig dominanten Migrationsdiskurse haben diesen Horizont nicht verlassen. Gerade am deutschen Beispiel lässt sich strukturell aufzeigen, wie stark koloniale Muster durch Tradierung und eine rassistische Verwertungslogik im Umgang mit MigrantInnen eingeschrieben sind. Dabei können sich koloniale Praktiken keinesfalls eins zu eins von den Kolonien in die Zentren übersetzen. Ebenso wenig können historische Formen vollkommen unverändert in der Gegenwart fortbestehen. Diese Brüche und Tradierungen in der historischen Entwicklung werden durch die NS-Problematik zusätzlich verkompliziert. Die NS-Zeit nimmt eine ambivalente Rolle ein: Einerseits markiert sie aufgrund ihrer Singularität einen Bruch in der geschichtlichen Fortschreibung politischer Praktiken. Andererseits hat sie kolonialrassistische Ideologeme im gesellschaftlichen Unbewussten vertieft. Durch die Tabuisierung und ausgebliebene Thematisierung werden diese Bestände als institutionalisierte Diskriminierungen normalisiert. Dieser rassistische Konsens konnte etwa mittels der "Asylantenhetze" mobilisiert werden. Tradierung behördlicher Praxis Bereits im Kaiserreich wurden MigrantInnen mit "Fluten" und "Strömen" assoziiert, die durch massive Überfremdungsdiskurse noch bedrohlicher erschienen. Entsprechend aggressiv wurde damals wie heute die Parole "Deutschland den Deutschen" als völkisches Fanal eingesetzt. Auf der institutionellen Ebene knüpfte die für die Anwerbung von ArbeitsmigrantInnen zuständige "Preußische Feldarbeiter-Zentralstelle" organisatorisch an die "Centralstelle zur Beschaffung Deutscher Ansiedler und Feldarbeiter" des Alldeutschen Verbandes und des Ostmarkenvereins an. Diese einflussreichen Verbände traten für eine aggressive Kolonialpolitik ein und sahen in der Arbeitsmigration ein geeignetes Instrument, um ihre Ziele zu verwirklichen. Diese institutionelle Kontinuitätslinie setzt sich bis zur Bundesanstalt für Arbeit fort. Wie weit reichend diese Tradierung in der behördlichen Praxis ist, verdeutlicht ein bürokratisches Detail wie die "Legitimationskarte". Diese Karte galt in der Kaiserzeit für die "Auslandspolen". Sie wurde in der BRD dann gegen "Gastarbeiter" angewandt, um das repressive Arbeits- und Aufenthaltsrecht polizeilich zu verwalten. Dagegen reicht die Geschichte des 1965 wieder eingeführten Ausländergesetzes bis zur "Ausländerpolizeiverordnung" (1938) und zur "Kriegsverordnung für die Behandlung von Ausländern" (1939) zurück. Als Sondergesetze sollten sie die einseitige Durchsetzung deutscher Interessen juristisch sicherstellen.7 Das Ziel war ein flexibles Migrationsregime, das der frühere NS-Richter und langjährige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, ungewollt, aber treffend als "rotierenden Ex- und Import jeweils junger frischer Gastarbeiter" charakterisierte. Die Rotation sollte die ökonomische Rentabilität und Flexibilität des deutschen Gastarbeitersystems erhöhen. Langfristige Sozialkosten wie Arbeitslosengeld, Gesundheitsversorgung, Rentenanspruch etc. sollten so auf die Herkunftsländer abgewälzt und notwendige Infrastrukturmaßnahmen wegen Niederlassung und Familienzusammenführung vermieden werden. Neben den sozioökonomischen Vorteilen konnte auf diese Weise auch das politische Programm der völkischen Reinheit im Nicht-Einwanderungsland behauptet werden.8 Ethnisierte Ungleichheit Diese Unterprivilegierung drückte sich in Krisenzeiten als ethnische Kündigungspolitik aus, die den MigrantInnen etwa in der Rezession 1974/75 ein viermal so hohes Entlassungsrisiko aufbürdete. Auf diese Weise wurden sie als Konjunkturpuffer, Sicherheitsventil, Sündenbock und Steigbügel instrumentalisiert, um sozioökonomischen Nutzen zu erzielen und gesellschaftliche Spannungen durch forcierten Rassismus auszugleichen. Die Folgen der ethnisierten Arbeitsteilung sind Unterschichtung und Marginalisierung, die wie im Falle der türkischen MigrantInnen weitgehend an die nachfolgenden Generationen sozial vererbt werden. Diese ethnisierte Ungleichheit und soziale Schließung werden staatlicherseits durch das "Inländerprimat" im Arbeitsförderungsgesetz, in der Arbeitsgenehmigungsverordnung und im Asylrecht zur gesellschaftlichen Norm erklärt. Dieses Primat sieht eine gesellschaftliche Vorrangstellung für Deutsche und mit ihnen gleichgestellte EU-BürgerInnen vor. Statt Leistung oder Kompetenz sind nationale und de facto auch "rassische" Kriterien bei der Verteilung von Lebenschancen bestimmend. Nach der EU-Erweiterung werden vor allem Nicht-Weiße durch solche Gesetze benachteiligt. Insgesamt produzieren diese multiplen Diskriminierungsdynamiken Gesellschaftsverhältnisse, die viel zu selten als sozialimperialistische Effekte problematisiert werden. Kannibalistische Migrationsrezepte Allerdings ist auch der viel gepriesene "Computer-Inder" in den Augen der deutschen Gesellschaft nur ein nützliches Arbeitswerkzeug, der am besten wieder gehen soll, nachdem er seine Schuldigkeit abgeleistet hat. Auf der anderen Seite wird die bestehende migrantische Unterschichtung staatlicherseits durch illegalisierte ArbeiterInnen in der total deregulierten Ökonomie forciert. Ihr ungeschützter Status, der frei von jeder sozialen und rechtlichen Sicherungsform ist, ermöglicht frühkapitalistische Ausbeutungsformen. Was der handverlesene Edelmigrant mit der illegalisierten Sexarbeiterin teilt, ist eine Existenzberechtigung, die von ihrer jeweiligen Fähigkeit abhängt, die deutsche Gesellschaft zu bereichern und zu befriedigen.
1 Ausführlich in Kien Nghi Ha (2003): Die kolonialen Muster deutscher Arbeitsmigrationspolitik, in: Encarnación Gutiérrez Rodriguez/Hito Steyerl (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Postkoloniale Kritik und Migration. Münster:
Kien Nghi Ha ist Politologe; arbeitet derzeit an einem neuen Buch mit dem Titel "Hype um Hybridität" (März 2005 im transcript-Verlag). |